Vorteile für Beschäftigte
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren
Ab 1. Juli 2022 erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (beispielsweise Erzieher/innen) eine monatliche Zulage von 130 Euro sowie 180 Euro für einzelne höhere Entgeltgruppen.
Zur Entlastung erhalten alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge sowie Umwandlungstage => bis zu 34 freie Tage pro Jahr
Ferner wird eine Zulage für Ausbilder/innen (Praxisanleiter/innen) in Höhe von 70,00 EUR monatlich gezahlt.