Kulturförderung

Kulturförderung

Picknickkonzert

Die kulturelle Lebendigkeit der Stadt wird neben den öffentlichen Kultureinrichtungen von der Vielfalt und Vielzahl kultureller Vereine und Gruppierungen bestimmt. Im Rahmen der Kulturförderung werden kulturelle Aktivitäten von Einzelpersonen und Gruppen gefördert und anerkannt.



Das Kulturamt der Stadt Parchim unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Vermittlung von Auftrittsmöglichkeiten und Kontakten im Rahmen der städtischen Möglichkeiten
  • Vermittlung und Durchführung von Veranstaltungen, Festen, Ausstellungen u. a.
  • Organisatorische, technische und finanzielle Beratung und Hilfe
  • Regelmäßiger Informationsaustausch
  • Unterstützung durch Nutzungsmöglichkeiten städtischer Räume
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Gruppen und Initiativen Ankauf von Kunstwerken, Publikationen und Produkten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten

Förderbereiche der Kulturförderrichtlinie

Institutionelle Förderung
  • Förderung der künstlerischen Leitung
  • Zusammenarbeit mit professionellen Künstlern
  • Talentsuche und Talentförderung, Nachwuchsförderung
  • Kulturelle Aktivitäten in Zusammenarbeit mit solchen Institutionen wie Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden, Sportvereinen
  • Beschaffung von Materialien zur Veränderung und Ergänzung der Programme
  • Anschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten und anderer für die Ausübung kultureller Tätigkeiten notwendiger Gegenstände
  • Errichtung, Einrichtung, Ausgestaltung und in Ausnahmefällen auch Unterhaltung von Vereins- und Übungsräumen
  • Veröffentlichung von Bild- und Schriftgut aus der Vereinstätigkeit, das von allgemeiner kultureller Bedeutung ist
  • Förderungsmaßnahmen zur Erhaltung traditioneller Künste (z. B. Volkstanz, Pflege der plattdeutschen Sprache und ländlichen Bräuche)
Projektbezogene Förderung
  • Von kulturellen Vereinen, Gruppen oder freien Initiativen geplante Projekte kultureller Art
  • Vereins- und Gruppenaktivitäten zur Belebung der Kulturarbeit im Stadtgebiet und den Ortsteilen
  • Kulturprogramme von Vereinen und Gruppen zu bestimmten Veranstaltungen, Festen, Projekttagen u. ä.
  • Durchführung auswärtiger Kulturveranstaltungen durch ortsansässige Vereine, Gruppen oder Initiativen (bzw. Beteiligung hieran), wenn die Veranstaltungen geeignet sind, dem kulturellen Ansehen der Stadt zu dienen
  • Programme und Projekte, die eine überdurchschnittliche Breitenwirkung erreichen, können wiederholt gefördert werden