Bestattungen
Die richtige Auswahl einer Grabstelle und gewünschten Grabart ist für jeden Trauerprozeß eine wichtige Voraussetzung. Ein fester Ort des Gedenkens leistet einen wertvollen Beitrag für die Trauerbewältigung. Er bietet einen persönlichen Bezug zum Verstorbenen.
Mit der individuellen Auswahl der Grabart kann jeder nach seinen Wünschen und Vorstellungen die Gestaltung und Pflege seiner Grabstätte für sich festlegen. Die Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung für die einzelnen Grabarten und Grabfelder müssen jedoch beachtet werden.
Der Neue Friedhof Parchim gibt eine vielseitige Auswahl an Grabarten, nach denen die Bestattungsplätze ausgewählt werden können. Wünsche und Vorstellungen können in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Friedhofsverwaltung der Stadt Parchim erfolgen.
Reihengrabstätten
Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die
Urnenwahlgrabstätten
Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten.
Anonyme Urnengemeinschaften
Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Grabstätte für Urnen ohne individuelle Kennzeichnung.
Urnenrasenreihengrabstätten
Urnenrasenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.
Rasenreihengrabstätten
Die Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten für Urnen und Särge.
Wahlgräber für Särge
Wahlgräber für Särge sind für ein- oder mehrstellige Grabstätten geeignet.
Kindergräber
Hier finden Bestattungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr statt.
Sternenkinder
Sogenannte „Sternenkinder“ sind nach dem Bestattungsgesetz M-V tot- oder fehlgeborene Kinder unter 1000 g. Für diese Kinder besteht keine Bestattungspflicht. Viele Angehörige wünschen sich dennoch eine würdige Abschiednahme. Aus diesem Grund ist auf dem Gräberfeld M (siehe Übersichtsplan) eine Anlage für „Sternenkinder“ entstanden.