Fischerei

Fischereiangelegenheiten

Angler im See

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler / Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.



Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten

  • den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
  • den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.

Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen), erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.

Fischereischeinprüfung

Die Anmeldung zur Prüfung hat entsprechend § 2 Abs. 2 der Fischereischeinverordnung spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Parchim (Prüfungsbehörde) mit Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Tel.-Nr. und Hauptwohnsitz) − in Druckschrift − schriftlich bei der

  • Stadt Parchim | Fachbereich Sicherheit und Ordnung
  • Blutstraße 5 | 19370 Parchim

zu erfolgen. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Anmeldegebühr ist bei der Anmeldung zur Fischereischeinprüfung zu entrichten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt nach Eingang der Anmeldung.

  • Personen bis 18 Jahre: 15,00 €
  • Personen über 18 Jahre: 25,00 €

Touristenfischereischein

Für "Nichtangler" gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. Mit diesem ist es möglich, auch ohne Prüfung angeln zu gehen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Der Schein kostet einschließlich Fischereiabgabe 24,00 Euro.

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