Hundehaltung

Hundehaltung

Hund auf Wiese

Wer im Gebiet der Stadt Parchim einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat, anzeigen. Auch wenn Hunde veräußert oder verschenkt werden, muss dies bei der Stadt Parchim gemeldet werden. Für die Hunde werden Steuern erhoben. Näheres regelt hierzu die Hundesteuersatzung.


Leinenpflicht auf Grünanlagen

Diese regelt die Grünanlagensatzung. Es ist verboten, Hunde auf Spielplätzen mitzunehmen sowie auf Freizeitplätzen und Liegewiesen frei laufen zu lassen. In den übrigen Grünanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hundekot sind durch die Hundehalter sofort zu entfernen.

Darüber hinaus regelt das Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG M-V), dass Hunde im Wald angeleint werden müssen. Diese Anleinpflicht gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden. Des Weiteren hat die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) seine Gültigkeit.

Formularservice

Hund-Anmeldung

Anmeldung eines Hundes gem. Hundesteuersatzung der Stadt Parchim

Hund-Abmeldung

Abmeldung eines Hundes gem. Hundesteuersatzung der Stadt Parchim

Antrag Hundeersatzmarke

Antrag für den Ersatz einer Hundemarke bei Verlust