Kommunaler Ordnungsdienst
Die Gefahrenabwehr obliegt gemäß Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V den Ordnungsbehörden und der Polizei. Sofern unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen und diese auf anderem Weg nicht beseitigt werden können, kann sowohl die Ordnungsbehörde als auch die Polizei grundsätzlich selbständig die erforderlichen Maßnahmen treffen.
Der Kommunale Ordnungsdienst ist Ihr Ansprechpartner für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen in der Stadt Parchim zu Themen wie:
- Kontrolle des ruhenden Verkehr
- Kontrolle Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum
- Parken in öffentlichen Grünanlagen
- Schutz von Kinderspielplätzen (Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung, Rauchen, Trinken von Alkohol)
- Lärmbelästigung
- aggressives Betteln
- Grillen/Abbrennen offener Feuer
- Leinenzwang
- Tier-/Hundekot
- Anliegerpflichten
- gefährliche Hunde
- Fundtiere
- örtliche Ermittlungen für das Einwohnermeldeamt
- Kontrollen zur Einhaltung gewerblicher Bestimmungen (Gaststättengesetz, Jugendschutzgesetz, Spieleverordnung, Ladenöffnungsgesetz, Sonn- und Feiertagsgesetz, Preisangabenverordnung, Nichtraucherschutzgesetz)
- Ermittlungstätigkeiten für die Ausländerbehörde
- Sonstige Kontroll- und Prüfaufgaben
- Kontrollen Einhaltung Winterdienst
Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes führen regelmäßige Kontrolltätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Die Einhaltung der StVO, der Satzunggen der Stadt Parchim sowie des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns (allgemeinen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) ist notwendig, um ein Miteinander inklusive gegenseitiger Rücksichtnahme in einer lebenswerten Stadt zu erhalten.