Parken

Parken in der Stadt Parchim

Jetzt neu in der Kreisstadt Parchim: Einfach und zeitgemäß Parkgebühren bezahlen mit der Parkster App.

Die öffentlichen Stellplätze in der Innenstadt sind teilweise bewirtschaftet und dadurch kostenpflichtig. Bewohner haben die Möglichkeit, entsprechende Parkausweise zu beantragen. Darüber hinaus können Sonderparkausweise für spezielle Nutzergruppen erstellt werden.

Achten Sie bitte auf die Gültigkeitsdauer ihres Parkausweises und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag bei der Verkehrsbehörde der Stadt Parchim.

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Bitte beachten:

  • Anträge können per Post; eingescannt auch per Mail (verkehrsbehoerde@parchim.de) oder persönlich eingereicht oder online beantragt werden
  • Anträge werden im Bürgerbüro der Stadt Parchim zu den bekannten Öffnungszeiten entgegengenommen
  • Vorlage: Personalausweis, Zulassung und ggf. Nutzungsbescheinigung
  • Bewohner-Parkausweise sind Ausnahmegenehmigungen zum Parken in bewirtschafteten oder gesondert ausgewiesenen Straßen/Plätzen. Es ist zu prüfen, ob ein Ausnahmetatbestand gegeben ist.
  • es besteht auch die Möglichkeit, für bis zu drei Jahre einen Parkausweis zu beantragen. Folgend ist das entsprechende Formular hinterlegt. Für mehrjährige Anträge muss zeitgleich eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Gebühren (pro Jahr 80 €) werden dann automatisch jährlich abgebucht (jeweils im Antragsmonat).
  • Für die Nutzung des Onlinedienstes ist es notwendig ein Nutzerkonto beim MV-Serviceportal anzulegen, dafür muss die eID im Personalausweis aktiviert sein um sich einmalig auszuweisen

Formularservice

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