Sondernutzungen

Sondernutzungen

Sturmschäden am Moltkeplatz

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht (§§22ff StrWG M-V). Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (§21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Genehmigung der Stadt Parchim und ist gebührenpflichtig. Verbunden mit der Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

Für folgende Sondernutzungen werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:

  • Aufstellen eines Baugerüstes
  • Aufstellen eines Bauzaunes
  • Aufstellen von Containern/Gerätes u.a.
  • Aufstellen von Maschinen/Kränen
  • Lagerung von Material und Gegenständen
  • Baustelleneinrichtung
  • Aufgrabung von öffentlichen Verkehrsgrund
  • Kundenstopper
  • Auslagen von Geschäften/Aufstellen von Warenautomaten
  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
  • Aufstellen von Imbisswagen/Imbissständen
  • Aufstellen von Werbeträgern/Werbeanlagen
  • Abstellen von Fahrzeugen für Info- und Werbezwecke

Formularservice

Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen gem. §22 des Straßen- und Wegegesetzes M-V i.V.m. der Sondernutzungssatzung der Stadt Parchim

Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen

Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach §45 StVO

Antrag Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten gem. §46 (1) Nr. 11 StVO

Antrag Werbung Stadtgebiet

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Werbung im Stadtgebiet Parchim gem. Sondernutzungssatzung der Stadt Parchim

Antrag Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Antrag übermäßige Straßenbenutzung nach §§29 StVO und Anzeige nicht erlaubnispflichtige Veranstaltung