Sondernutzungen

Sondernutzungen

Sturmschäden am Moltkeplatz

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht (§§22ff StrWG M-V). Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (§21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Genehmigung der Stadt Parchim und ist gebührenpflichtig. Verbunden mit der Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

Für folgende Sondernutzungen werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:

  • Aufstellen eines Baugerüstes
  • Aufstellen eines Bauzaunes
  • Aufstellen von Containern/Gerätes u.a.
  • Aufstellen von Maschinen/Kränen
  • Lagerung von Material und Gegenständen
  • Baustelleneinrichtung
  • Aufgrabung von öffentlichen Verkehrsgrund
  • Kundenstopper
  • Auslagen von Geschäften/Aufstellen von Warenautomaten
  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
  • Aufstellen von Imbisswagen/Imbissständen
  • Aufstellen von Werbeträgern/Werbeanlagen
  • Abstellen von Fahrzeugen für Info- und Werbezwecke

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