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Teilnehmer des Stadtradelns 2019

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel unterscheidet man nach "Anzeigepflichtigen Veranstaltungen" und "Genehmigungspflichtige Veranstaltungen".

Private Feiern auf eigenem Grund sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Es ist jedoch zu empfehlen, dass mindestens bei der Polizei ein Hinweis auf diese Feier/Party gegeben wird. Es ist auch darauf zu achten, dass die anwohnenden Bürger informiert sind und sie durch Musik oder andere Lärmfaktoren nach 22 Uhr  nicht belästigt werden.

Planen Sie eine Veranstaltung, dann kommen Sie rechtzeitig zu uns, wir beraten Sie gern!

Anzeigepflichtige Veranstaltungen:

  • Öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund

Genehmigungspflichtige Veranstaltungen:

  • Öffentliche Veranstaltungen auf öffentlichen Grund
  • Private Veranstaltungen auf öffentlichen Grund


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