Veranstaltungen anmelden
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel unterscheidet man nach "Anzeigepflichtigen Veranstaltungen" und "Genehmigungspflichtige Veranstaltungen".
Private Feiern auf eigenem Grund sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Es ist jedoch zu empfehlen, dass mindestens bei der Polizei ein Hinweis auf diese Feier/Party gegeben wird. Es ist auch darauf zu achten, dass die anwohnenden Bürger informiert sind und sie durch Musik oder andere Lärmfaktoren nach 22 Uhr nicht belästigt werden.
Planen Sie eine Veranstaltung, dann kommen Sie rechtzeitig zu uns, wir beraten Sie gern!
Anzeigepflichtige Veranstaltungen:
- Öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen:
- Öffentliche Veranstaltungen auf öffentlichen Grund
- Private Veranstaltungen auf öffentlichen Grund
Formularservice
Erhebungsbogen Sicherheitsmaßnahmen
Erhebungsbogen zur Prüfung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen und Genehmigung der öffentlichen Veranstaltung
Anlage 1: Erhebungsbogen Veranstaltung
Anlage 1 für den Erhebungsbogen öffentliche Veranstaltungen
Anmeldung eines Straßenfestes
Formular zur Anmeldung eines Straßenfestes
Antrag Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Antrag übermäßige Straßenbenutzung nach §§29 StVO und Anzeige nicht erlaubnispflichtige Veranstaltung
Versicherungsbestätigung
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats