Haltestellen

Barrierefreier Umbau von 23 Haltestellen

Bushaltestelle am Fischerdammparkplatz

Die Stadt richtet nach einer Prioritätenliste, festgelegte Bushaltestellen in der Stadt gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz barrierefrei her. Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme aller Haltestellen im Stadtgebiet Parchim und in den Ortsteilen durchgeführt. Bei der Bestandsermittlung der Bushaltestellen wurden insbesondere folgende Aspekte betrachtet:


- Anfahrt der Buslinien

- Haltestelle mit oder ohne Fahrgastunterstand einschließlich deren Ausstattungsgrad (Abfallbehälter und Bänke)

- Fläche Fahrgastunterstand / Abmessungen der Warteflächen

- Nutzung der Warteflächen: gesonderte Fläche oder Bestandteil von Nebenanlagen

- Höhe der Bordeinfassungen

- Ausstattung Blindenleitsystem, ja/nein

- Fußgängerquerungen vorhanden, ja/nein

- vorhandene Fußgängerquerungen barrierefrei, ja/nein.

Weiterhin wurde eine Übersicht angefertigt, welche durch eine Zählung der planmäßig haltenden Busse konkretisiert wurde und die als Grundlage für eine Prioritätenliste dient. Zusätzlich ist die Nähe zu Örtlichkeiten, welche eine besondere Bedeutung für Menschen mit Behinderungen aufweisen, bei der vorläufigen Prioritätensetzung durch die Stadtverwaltung Parchim berücksichtigt worden. Diese Prioritätenliste wurde mit:

- dem Sozialverband Deutschland e.V. Kreisverband Parchim

- dem Blinden- und Sehbehindertenverein M-V e. V

- der Lewitz-Werkstätten gGmbH

- der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH präzisiert.

Sodass zunächst 23 Haltestellen in zwei Bauabschnitten (Gruppe 1 und 2) bis Ende 2022 barrierefrei umgebaut werden.

Beim barrierefreien Aus- und Umbau ist das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip zu beachten, das heißt für Einschränkungen eines Sinnes sollten die zur Orientierung und Nutzung des ÖPNV notwendigen Informationen über zwei andere Sinne transportiert werden. Somit ist auf ein taktiles, optisches und akustisches Leitsystem zu achten. Der Ausbau und die Gestaltung der Haltestellen richtet sich zunächst nach dem Haltestellentyp. Dabei ist jede Haltestelle nach ihren individuellen Anforderungen und Gegebenheiten zu planen und entsprechend der technisch einschlägigen Richtlinien (DIN 18040-3, H BVA, EAÖ) herzustellen.

Bisher verfügen nur wenige Haltestellen im Stadtgebiet mit 16 und 18 cm Bordansicht über eine barrierefreie Bordeinfassung und ein Blindenleitsystem. Auf Grund ungleicher bzw. fehlender Tastmöglichkeiten durch Bordeinfassungen und kaum vorhandene Abweichungen in der Oberflächenstruktur können sich Blinde und Sehbehinderte nur schwer orientieren.

 

Adresse
Stadtgebiet Parchim
AusführungsplanungIngenieurbüro Martin Sonntag, Lübsche Straße 137, 23966 Wismar
Geplante Kosten405.000 € davon 323.500 € EFRE Fördermittel
AusführungszeitraumMärz 2022 bis Ende 2022