Planverfahren
Man unterscheidet zwei Bauleitpläne:
- Der Flächennutzungsplan - FNP (ist der vorbereitende Bauleitplan)
- er betrachtet das gesamte Gemeindegebiet und trifft planerische Aussagen zu der Art der Bodennutzung im Gemeindegebiet
- er muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden (Kreisverwaltung)
2. Der Bebauungsplan - B-Plan (verbindlicher Bauleitplan)
- der B-Plan wird auf der Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt und muss mit diesem übereinstimmen
Verfahren
Schritt 1: "Einleitungs-" oder "Aufstellungsbeschluss"
- Nach Beratung in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
- es wird das Plangebiet dargestellt und die Planungsziele beschrieben
Schritt 2: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel auf einer Informationsveranstaltung
- die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die ersten Planungsinhalte informiert
- die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ausgewertet und in einen Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet
- die Stadtvertretung beschließt über den Entwurf, der öffentlich ausgelegt wird
Schritt 3: Öffentliche Auslegung des Entwurfs
- der Entwurf wird für 1 Monat im Stadthaus öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Stadt Parchim bekannt gegeben.
- Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit, sich zu informieren und/oder Stellung zu nehmen
- die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden erneut am Planverfahren beteiligt, auch die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung informiert
Schritt 4: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- die Stellungnahmen werden ausgewertet und in die "Abwägung" der privaten und öffentlichen Belange eingestellt
- über den Abwägungsvorschlag entscheidet die Stadtvertretung per Beschluss
- die Stadtvertretung beschließt anschließend den Bebauungsplan als Satzung
- der Satzungsbeschluss wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Stadt Parchim bekannt gegeben und tritt nach dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft
- in der Bekanntmachung ist mitzuteilen, wo die Bauleitpläne auf Dauer einsehbar sind und dass sich jedermann Auskünfte über deren Inhalt einholen kann. Das Ergebnis der Abwägung ist den Einwändern mitzuteilen.