Planverfahren

Planverfahren

Man unterscheidet zwei Bauleitpläne:

  1. Der Flächennutzungsplan - FNP (ist der vorbereitende Bauleitplan)
  • er betrachtet das gesamte Gemeindegebiet und trifft planerische Aussagen zu der Art der Bodennutzung im Gemeindegebiet
  • er muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden (Kreisverwaltung)

2. Der Bebauungsplan - B-Plan (verbindlicher Bauleitplan)

  • der B-Plan wird auf der Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt und muss mit diesem übereinstimmen

Verfahren

Schritt 1: "Einleitungs-" oder "Aufstellungsbeschluss"

  • Nach Beratung in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
  • es wird das Plangebiet dargestellt und die Planungsziele beschrieben

Schritt 2: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

  • eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt  in der Regel auf einer Informationsveranstaltung
  • die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die ersten Planungsinhalte informiert
  • die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ausgewertet und in einen Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet
  • die Stadtvertretung beschließt über den Entwurf, der öffentlich ausgelegt wird

Schritt 3: Öffentliche Auslegung des Entwurfs

  • der Entwurf wird für 1 Monat im Stadthaus öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Stadt Parchim bekannt gegeben.
  • Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit, sich zu informieren und/oder Stellung zu nehmen
  • die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden erneut am Planverfahren beteiligt, auch die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung informiert

Schritt 4: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

  • die Stellungnahmen werden ausgewertet und in die "Abwägung" der privaten und öffentlichen Belange eingestellt
  • über den Abwägungsvorschlag entscheidet die Stadtvertretung per Beschluss
  • die Stadtvertretung beschließt anschließend den Bebauungsplan als Satzung
  • der Satzungsbeschluss wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Stadt Parchim bekannt gegeben und tritt nach dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft
  • in der Bekanntmachung ist mitzuteilen, wo die Bauleitpläne auf Dauer einsehbar sind und dass sich jedermann Auskünfte über deren Inhalt einholen kann. Das Ergebnis der Abwägung ist den Einwändern mitzuteilen.