Sanierungsgebiet Westliche Erweiterung Altstadt

Westliche Erweiterung Altstadt

Westliche Altstadt am Brook

 Das Sanierungsgebiet „Westliche Erweiterung Altstadt“ (W) wurde im Dezember 2004 durch Satzung beschlossen und ist seitdem rechtskräftig. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das bestehende Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt" (Ö) (einschließlich Erweiterungsgebiet (ÖE)) an. Die ca. 15 ha große Fläche hat eine natürliche Grenze, die im Norden, Westen und Süden durch das Ufer der Elde und im östlichen Bereich durch den Färbergraben bestimmt wird.

Der Zugang zum Untersuchungsgebiet erfolgt über folgende Straßen und Brücken bzw. Übergänge:

  • vom Moltkeplatz kommend über den Fischerdamm,
  • „Lange Brücke" (Neue Mauerstraße / Auf dem Brook),
  • „Krämerbrücke" (Lange Straße über den Färbergraben),
  • Übergang für Fußgänger am Wasserberg über den Färbergraben,
  • „Schleusenbrücke" (Zugang vor dem neuen Tor in die Lange Straße), u.
  •  über drei Fußgängerbrücken:
    • „Hohe Brücke" über die Elde zum Wiesenring,
    • „Swinegelbrücke" über die Elde zum Wassergang,
    • „Floßgrabenbrücke" von der Schleuse über die Elde zum Swinegel.

Große Flächen im Untersuchungsgebiet weisen ein weitgehend homogenes Nutzungsgefüge auf, das dem eines geschlossenen Altstadtbereiches entspricht. Andere Bereiche wie Auf dem Brook, an der Marienkirche oder im Umfeld der ehemaligen Tuchwerke sind eher als heterogen zu bezeichnen. Infolge von Leerstand oder Brachen lassen diese Bereiche eine äußere Ordnung vermissen.

Der Begriff „Städtebauliche Missstände" ist ein unbestimmter Rechts- oder Gesetzesbegriff. Der Grundgedanke liegt in dem unbefriedigenden Zustand eines Gebietes. Die städtebaulichen Missstände sind im Wesen eine Störung der städtebaulichen Ordnung. lm Folgenden soll eine Zusammenfassung der Missstände erfolgen, die die Notwendigkeit der Sanierung in der „Westlichen Altstadt" belegen. Die Missstände beziehen sich sowohl auf Substanzschwächen als auch auf Funktionsschwächen.

Zu den Substanzschwächen zählen:

  • bauliche Beschaffenheit von Gebäuden/Gebäudeschäden,
  • vorhandene Baulücken,
  • bauliche Beschaffenheit von Gebäuden u. Baulücken, die eine Störung der städtebaulichen Ordnung darstellen u. flächenhaft einer Neuordnung bedürfen,
  • in Teilbereichen ist das Maß der Nutzung eines Grundstückes, die Intensität der Bebauung zu hoch,
  • oftmals mangelhafte Ausstattung von Wohnungen in Teilbereichen u. fehlende Investitionen für die Erhaltung der Bausubstanz.

Zu den Funktionsschwächen zählen:

  • überproportionale Verkehrsbelastung des Fischerdamms und der Mühlenstraße sowie weiterer Teilabschnitte von Straßen im Untersuchungsgebiet,
  • überdimensionierte, rückbaubedürftige Straßenquerschnitte am Fischerdamm beeinträchtigen die Funktion der Straße,
  • der wirtschaftlichen Situation entsprechend ist die Einzelhandelsstruktur durch
  • „Einzelhandelsinseln" in der Langen Straße u. am Neuen Markt gekennzeichnet,
  • in der Ausstattung des Gebietes mit Anlagen des Gemeinbedarfs sowie der Ausstattung mit Grünflächen bestehen Defizite. Die positive klimatische Wirkung von Grün in der Stadt wurde bisher insbesondere bei der Gestaltung der Blockinnenbereiche weitgehend negiert.

Ziel der Sanierung ist es, angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bewohner und Beschäftigte bei behutsamer Erneuerung und Weiterentwicklung der historisch städtebaulichen Strukturen herzustellen. Die Beseitigung oder Minderung der herausgestellten Substanz- und Strukturschwächen des Gebietes, der städtebaulichen, funktionellen und gestalterischen Missstände wird angestrebt.

Daraus ergeben sich folgende Sanierungsziele:

  • Verbesserung der infrastrukturellen Erschließung des Gebietes, seiner Ausstattung mit Grünflächen, Spielplätzen u. mit Anlagen des Gemeinbedarfs unter Berücksichtigung der Aufgaben des Gebietes für die Gesamtstadt,
  • Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklungsfähigkeit des Gebietes unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt,
  • Sicherung, Erhaltung u. behutsame Weiterentwicklung der städtebaulichen Strukturen, so dass sie den Anforderungen an gesunde Lebens- u. Arbeitsbedingungen für die im Gebiet wohnenden u. arbeitenden Menschen entsprechen,
  • Verbesserung der baulichen Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten.

Beispielhaft sind außerdem folgende wichtige Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Westliche Erweiterung Altstadt“ zu nennen:

  • Sanierung der denkmalgeschützten Fachwerkgebäude Lange Straße 22 u. 24 (Zinnhaus)
  • Gebäudesanierung Fischerdamm 7
  • Neubau u. Lückenschließung Lange Straße 4-5
  • Gebäudesanierung Mönchhof 4/5
  • Erschließungsmaßnahme „Auf dem Brook“
  • Erschließungsmaßname „Hafenstraße“

In Planung befinden sich folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Neugestaltung der „St. Marienstraße“ nördlicher Abschnitt
  • Neugestaltung der Straße „Wassergang“

Satzung