Straßen- und Gehwegreinigung
Für eine saubere und lebenswerte Stadt gehört auch die Reinigung von Straßen und Gehwegen. Reinigungspflichtig ist die Stadt Parchim. In einigen Bereichen wird die Reinigungspflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach dem Verzeichnis der Reinigungsklassen. Welche Straßen dies betrifft ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Verzeichnis der Reinigungsklassen:
Aufgabe Stadt | Aufgabe Anlieger | |
A | Fahrbahnreinigung, Durchführung Winterdienst auf der Fahrbahn | reinigt Gehwege, Radwege, Baum- und Parkstreifen etc. + Winterdienst auf dem Gehweg |
B | Fahrbahnreinigung, nur operative Schneeräumung und Glättebeseitigung auf der Fahrbahn | reinigt Gehwege, Radwege, Baum- und Parkstreifen etc + Winterdienst auf dem Gehweg |
C | Winterdienst auf der Fahrbahn | reinigt Gehwege, Radwege, Baum- und Parkstreifen etc., die Hälfte der Straße einschließlich Fahrbahnrinne und Bordsteinkante + Winterdienst auf Gehweg |
D | nur operative Schneeräumung und Glättebeseitigung auf der Fahrbahn | reinigt Gehwege, Radwege, Baum- und Parkstreifen etc., die Hälfte der Straße einschließlich Fahrbahnrinne und Bordsteinkante + Winterdienst |
Anzahl der festgelegten Reinigungen | |
0 | 2-mal wöchentlich |
1 | 1-mal wöchentlich |
2 | 1-mal 14-täglich |
3 | 1-mal in 4 Wochen |