Biotopschutz
Die biologische Vielfalt gilt als Grundlage des Lebens. Auch in Parchim hat der Biotopschutz eine sehr große Bedeutung. Die reichhaltige Naturlandschaft bietet zudem Erholungssuchenden Ruhe, Entspannung und Entschleunigung. Auf dem Parchimer Stadtgebiet gibt es Schutzgebiete von nationaler Bedeutung und Schutzgebiete von internationaler Bedeutung.
Schutzgebiete nationaler Bedeutung
Naturschutzgebiet (NSG)
NSG Sonnenberg
Das Naturschutzgebiet Sonnenberg umfasst 116 ha und entstand als Hochfläche in der Saale-Eiszeit. Im Gebiet wurden u.a. über 39 Brutvogelarten nachgewiesen, darunter Grün- und Schwarzspecht, Zwergschnäpper, Hohltaube, Kolkrabe und Rotmilan.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzt Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.
LSG Wockersee und Wockertal
Eine abwechslungsreiche Biotopstruktur mit etwa 62 ha schließt sich direkt an die Stadt Parchim an. Ein Feuchtwaldkomplex auf Niedermoortorfflächen bis hin zu Röhrichtbeständen und Großseggenrieden kann man auf Wanderwegen erkunden.
LSG Buchholz bei Parchim
Dies ist ein 147 ha großes Schutzgebiet mit einem interessanten Biotopmosaik auf teilweise sehr feuchten und wenig gestörten Torfen. Ein Erlebnis ist auch das Hündchenmoor mit seiner typischen Moorvegetation und der Vielfalt an Amphibien.
LSG Slater Moor
Ein 72 ha großes Schutzgebiet mit einer eiszeitlichen Entstehungsgeschichte. Das Slater Moor ist über einen längeren Zeitraum zur Torfgewinnung genutzt worden. Daher stammen auch die offenen Wasserflächen, die heute eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt beherbergt.
LSG Schalentiner See
Entstanden durch eine einszeitliche Schmelzwasserrinne bietet dieser Bereich auf 230 ha eine vielgestaltige Landschaft mit vermoorten Niederungen, Erlen- und Weidenbrüchen, Feuchtwiesen und offenen alten Torfstichen.
Schutzgebiete internationaler Bedeutung
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind diejenigen, die nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) aufgrund des Vorkommens von besonderen Arten und Lebensraumtypen nach EU-weit einheitlichen Standards unter Schutz gestellt worden sind.
FFH-Gebiet Sonnenberg bei Parchim
Das Gebiet wird von Buchenwald geprägt, der auf einem Altmoränenkern stockt und von kleinen Fließgewässern mit begleitenden Erlen-Eschenwäldern durchzogen wird. Hier kommen besonders Schützenwerte Arten vor, z.B. das Bachneunauge.
FFH-Gebiet Fließgewässer, Seen und Moore des Siggelkower Sanders
Das Gebiet stellt eienn Ausschnitt aus einer Sanderlandschaft mit naturnahen Fließgewässersystemen, basenarmen Seen, bachbegleitenden Erlen-Eschenwäldern, quelligen Mooren sowie Trockenstandorten am Talrand dar. Der Bereich gehört gleichzeitig zum Vogelschutzgebiet (SPA) Elde-Gehlsbachtal und Quaßliner Moor.