Landschaftsplan
Nach §11 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 11 des Gesetzes des Landes Mecklenburg - Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Aufgabe der Gemeinden, die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen darzustellen.
Die Stadt Parchim hat 2007 einen Landschaftsplan aufgestellt. Dieser enthält neben dem Leitbild verschiedene Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zum Schutz unserer Landschaft und zur Aufwertung als Lebensraum für unsere Einwohner. Die Umsetzung der Planungsziele des Landschaftsplanes erfolgt durch Anwendung und Umsetzung weiterer Planungen (z.B. Flächennutzungsplanung, Bauleitplanungen) sowie durch die Genehmigungspraxis bei verschiedenartigen Vorhaben (z.B. Baugenehmigungen und Grundstücksverkehr).