Bekanntmachung
zur Abweichung im Jahr 2021 von der Satzung zu den Sondernutzungsgebühren
Die Stadtverterter haben auf Ihrer Sitzung vom 01.09.2021 einstimmig eine Abweichung von der Satzung zu den Sondernutzungsgebühren im Jahr 2021 beschlossen.
Abweichend von der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Parchim werden im Kalenderjahr 2021 keine Gebühren erhoben für die Sondernutzungen, die nach folgenden Tarifstellen sonst gebührenpflichtig wären:
4.2 (Hinweisschilder und Kundenstopper)
4.3 Warenpräsentationen
11. Aufstellen von Tischen, Stühlen, Marktschirmen
Soweit ein Antragsteller in den o. g. Genuss der Gebührenfreistellung kommt und bereits Gebühren für 2021 eingezahlt hat, sind sie zurückzuerstatten.