Bebauungsplan: Einsicht nehmen

  • Kurztext

    • Bebauungsplan Bereitstellung
    • Bebauungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt.
    • Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
      • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
      • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
      • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
    • Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
      • Planzeichnung, bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
      • Begründung, zum Beispiel mit Angabe der Entscheidungen und Überlegungen,
      • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
    • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
  • Volltext

    In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Voraussetzungen

    keine

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Bearbeitungsdauer

    keine

  • Fristen

    Es gibt keine Fristen.

  • Urheber

    II 620

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Zuständige Stelle

    Gemeinde


Ansprechpunkt

Gemeinde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende