Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
Kurztext
- Flächennutzungsplan Bereitstellung
- Flächennutzungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein
- geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
-
Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung
- im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
-
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
-
Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
Volltext
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Urheber
II 620
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
3bStatus Bibliothekseintrag
6Zuständige Stelle
Gemeinde