Regionaler Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

  • Kurztext

    • Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung
    • regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
    • mehrere Gemeinden betroffen
    • jeder kann regionalen Flächennutzungsplan einsehen
    • neu aufgestellte regionale Flächennutzungspläne können im Internet eingesehen werden
    • zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle
  • Volltext

    In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

    Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

    Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Kosten an.

  • Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Urheber

    II 620

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Zuständige Stelle

    Regionale Planungsgemeinschaft


Ansprechpunkt

Regionale Planungsgemeinschaft

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende