Regionaler Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
Kurztext
- Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung
- regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
- mehrere Gemeinden betroffen
- jeder kann regionalen Flächennutzungsplan einsehen
- neu aufgestellte regionale Flächennutzungspläne können im Internet eingesehen werden
- zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle
Volltext
In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.
Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.
Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Urheber
II 620
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalStatus Bibliothekseintrag
6Zuständige Stelle
Regionale Planungsgemeinschaft