FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Neuausstellung wegen Verlust

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Neuausstellung des Bewohnerparkausweises bei Verlust

  • Teaser

    Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

  • Volltext

    Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

  • Handlungsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Parkgebührenordnung der Stadt Parchim

  • Erforderliche Unterlagen

    • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

  • Voraussetzungen

    keine

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis nach Verlust erneut beantragen, wenn

    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. 
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

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    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

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    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

    Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.

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  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. MV-Serviceportal

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    2. Antragsstellung per E-Mail an  verkehrsbehoerde@parchim.de

    Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail. 

    Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus

    Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen. 

    Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG:  Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

  • Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

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  • Fristen

    Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

  • Rechtsbehelf

    allgemeine Leistungsklage

  • Typisierung

    2b
  • Zuständige Stelle

    Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.