PCH FB2 SG22 - Änderung Daten Hundehalter

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Teaser

    Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

  • Volltext

    Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
    Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

  • Handlungsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Satzung der Stadt Parchim über die Erhebung einer Hundesteuer

  • Urheber

    eGo M-V

  • Typisierung

    5

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