Hundesteuer Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Teaser

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

  • Volltext

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • bei Einschläferung: tierärztliche Bescheinigung 
    • bei Abgabe des Hundes: Nachweis (zum Beispiel Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll)
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben, 
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind oder
    • Ihr Hund entlaufen ist.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Für die Abmeldung der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halterin oder Halter eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters angeben.

    Die ausgegebene aktuelle Hundesteuermarke ist bei Abmeldung des Hundes an die Wohnsitzgemeinde zurückzugeben.


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen