FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Sie können die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beantragen.

  • Teaser

    Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

  • Volltext

    Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

    Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

    Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

  • Handlungsgrundlage(n)

    • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
    • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Parkgebührenordnung der Stadt Parchim

  • Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
    • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim
    • Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
    • Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)
  • Voraussetzungen

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

    • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
    • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
    • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
    • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

    Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn

    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. 

    Jede(r) Bewohner erhält nur einen Parkausweis, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Kfz!

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

    Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

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    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

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    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

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    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

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    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
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  • Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. MV-Serviceportal

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    2. Antragsstellung per E-Mail an  verkehrsbehoerde@parchim.de

    Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Ausstellung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail. 

    Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus

    Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen. 

    Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG:  Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

  • Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

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  • Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Typisierung

    3b
  • Zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.