Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
Volltext
Der/die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
Weiterführende Informationen
Urheber
BMI, IT 4
Referat 270 bTypisierung
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