FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Verlängerung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

  • Teaser

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

  • Volltext

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim
    • Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
    • Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)
  • Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis verlängern, wenn

    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. 
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail  oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden. 

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

  • Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. MV-Serviceportal

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    2. Antragsstellung per E-Mail an  verkehrsbehoerde@parchim.de

    Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail. 

    Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus

    Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen. 

    Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG:  Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Typisierung

    2/3b
  • Zuständige Stelle

    Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)