Einwohnerfragestunde durchführen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Teaser

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

  • Volltext

    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

  • Handlungsgrundlage(n)

    Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    §2 Absatz 3 Hauptsatzung der Stadt Parchim

  • Voraussetzungen

    • Einwohner in der Gemeinde
    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim
    • ausgeschlossen sind Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Angelegenheiten, die sich auf Beratungsgegenstände der nochfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • keine
  • Verfahrensablauf

    Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Sofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich beantwortet.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

  • Fristen

    Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim

    Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.

    Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben. 

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.


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Ansprechpunkt

Gemeindevertretung oder Kreistag

Zuständige Abteilungen