PCH FB0 SG00 - Einwohnerfragestunde durchführen
Kurztext
- Einwohnerfragestunde Durchführung
- Einwohner ab 14 Jahre alt sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, können zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim- ausgeschlossen sind Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Angelegenheiten, die sich auf Beratungsgegenstände der nochfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen
Teaser
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Volltext
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Handlungsgrundlage(n)
Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages
Spezielle Hinweise für - Stadt ParchimVoraussetzungen
- Einwohner in der Gemeinde
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
Spezielle Hinweise für - Stadt Parchim- ausgeschlossen sind Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Angelegenheiten, die sich auf Beratungsgegenstände der nochfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.
Spezielle Hinweise für - Stadt ParchimSofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich beantwortet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Fristen
Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.
Spezielle Hinweise für - Stadt ParchimFragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben.
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Urheber
Spezielle Hinweise für - Stadt ParchimWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
4bStatus Bibliothekseintrag
6Zuständige Stelle
Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.