Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen

  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung vorläufig
    • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
    • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
    • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
    • Kosten:
      • 10,00 EUR
      • 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
  • Volltext

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
    Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
    Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
    Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.
     

  • Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde
    Gebühr: EUR 6,00 
     

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
  • Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
  • Urheber

    II 210

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3b
  • Status Katalogeintrag

    6
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Zuständige Stelle

    Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon    +49 301 86812-3333
E-Mail    eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
WWW    Kontaktformular der Bürgerkommunikation auf dem Personalausweisportal
Öffnungszeiten    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Sonstige Angaben    Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk
 

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