Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Kurztext
Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist der zuständigen Passbehörde dies unverzüglich anzuzeigen und der Kinderreisepass vorzulegen.
Teaser
Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.
Volltext
Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Voraussetzungen
Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Urheber
II 210
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
2/3bZuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.