Kinderreisepass Meldung wegen Fund

  • Teaser

    Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.

  • Volltext

    Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden. 

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass
  • Voraussetzungen

    Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

  • Fristen

    Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

  • Zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.


Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Abteilungen