Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

  • Kurztext

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so hat die Passinhaberin beziehungsweise der Passinhaber die Pflicht, der zuständigen Passbehörde unverzüglich das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen und den Reisepass vorzulegen.

  • Teaser

    Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.

  • Volltext

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass
  • Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

  • Fristen

    Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

  • Urheber

    II 210

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3b
  • Zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.


Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende