Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Kurztext
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so hat die Passinhaberin beziehungsweise der Passinhaber die Pflicht, der zuständigen Passbehörde unverzüglich das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen und den Reisepass vorzulegen.
Teaser
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Volltext
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Urheber
II 210
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
2/3bZuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.