Personalausweis erstmalig beantragen
Kurztext
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Teaser
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Volltext
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.deUrheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 BonnTypisierung
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