Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

  • Kurztext

    • Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
    • Auf Antrag wird der betroffenen Person eine schriftliche Meldebescheinigung erteilt. Die erweiterte Meldebescheinigung kann die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten. 

    Es können neben den folgenden Daten:

    1. Familienname,
    2. frühere Namen,
    3. Vornamen,
    4. Doktorgrad,
    5. Ordensname, Künstlername,
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung,

    auch weitere Daten aufgenommen werden, wie

    1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
    2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
    3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    4. frühere Anschriften,
    5. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
    6. Familienstand,
    7. Religionszugehörigkeit
    • Zuständig ist die Meldebehörde des aktuellen Wohnorts.

Ansprechpunkt

Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende