Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Kurztext
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Auf Antrag wird der betroffenen Person eine schriftliche Meldebescheinigung erteilt. Die erweiterte Meldebescheinigung kann die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten.
Es können neben den folgenden Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung,
auch weitere Daten aufgenommen werden, wie
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- Religionszugehörigkeit
- Zuständig ist die Meldebehörde des aktuellen Wohnorts.
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Typisierung
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ute DenzerSachbearbeiterin
- Herr Max Leo FröhlichSachbearbeiter
- Frau Anita GrafLeiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin
- Frau Katrin KleinwächterSachbearbeiterin
- Frau Julia KrügerSachbearbeiterin
- Herr Christian SchlaethSachbearbeiter
- Frau Stefanie ZerbstSachbearbeiterin
- Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt ParchimFachperson für Datenschutz