Reisepass für Vielreisende beantragen

  • Kurztext

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

  • Teaser

    Aktueller Hinweis zur Lieferzeit finden Sie in der ausführlichen Leistungsbeschreibung.

  • Volltext

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Aktueller Hinweis (Stand: 16.07.2024)
    Wegen der aktuell sehr langen Wartezeiten auf einen Reisepass wird dringend empfohlen, benötigte Reisepässe schon zum Zeitpunkt der Reiseplanung, spätestens aber 2 ½  Monate vor Reisebeginn zu beantragen.
    Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen, (siehe der unten stehende Link: „Reisepass im Express-Verfahren beantragen“) .
    Wenn auch die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen. (siehe der unten stehende Link: „Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen“). Ob dieser von Ihrem Reiseland akzeptiert wird, können Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (siehe der unten stehende Link "Auswärtiges Amt - Reisehinweise") nachlesen.
     

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

  • Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
  • Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

  • Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
  • Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Weiterführende Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

  • Urheber

    II 210

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Zuständige Stelle

    Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden


Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende