Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

  • Kurztext

    Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich den Reisepass des Kindes zu ändern.

  • Teaser

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

  • Volltext

    Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

    Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Voraussetzungen

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

  • Bearbeitungsdauer

    keine

  • Fristen

    keine

  • Urheber

    Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    5
  • Zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung


Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende