Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Kurztext
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich den Reisepass des Kindes zu ändern.
Teaser
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Volltext
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
gegebenenfalls:
- Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Urheber
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
5Zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung