Personalausweis beantragen

  • Kurztext

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

  • Teaser

    Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.

  • Volltext

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • PIN-Neusetzen gebührenfrei
    • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
  • Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

  • Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

    2/3b
  • Zuständige Stelle

    Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)


Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnr.: 030 18 681-23333
 
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende