Reisepass: Verlust anzeigen
Kurztext
Ist der Reisepass abhandengekommen, also unauffindbar oder verlorengegangen, hat der Ausweisinhaber / die Ausweisinhaberin die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Teaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Volltext
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Links:
Erforderliche Unterlagen
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Typisierung
2/3bZuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.