Straßenschäden melden
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Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt oder Gemeinde der zuständigen Behörde..
Volltext
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
keine Angaben
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Typisierung
2/3bZuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt