Straßenschäden melden

  • Teaser

    Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt oder Gemeinde der zuständigen Behörde..

  • Volltext

    Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

  • Handlungsgrundlage(n)

    Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.

  • Voraussetzungen

    keine

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    keine Angaben

  • Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

  • Fristen

    keine

  • Formulare

    nicht erforderlich

  • Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage

  • Typisierung

    2/3b
  • Zuständige Stelle

    Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende