Gehwegschaden melden
Kurztext
Reparatur von Straßenschäden
Volltext
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Straßen- und Wegegesetz
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: LageplanKosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Typisierung
2/3Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)