Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
Kurztext
- Anzeige und Unterbringung eines Fundtieres
- Gefundene Tiere müssen der Fundbehörde angezeigt werden
- Tiere müssen art- und verhaltensgerecht untergebracht und versorgt werden
- Fundbehörden haben regelmäßig ein Tierheim mit der Unterbringung beauftragt
- Abgabe dort ist gleichzeitig eine Fundanzeige
- In Absprache mit der Fundbehörde kann der Finder das Tier auch selbst verwahren
- Amt oder Gemeinde als Fundbehörde
Teaser
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Typisierung
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt/ Fundbehörde)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Matthias LauSachbearbeiter
- Frau Kerstin OstermannSachgebietsleiterin
- Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt ParchimFachperson für Datenschutz