Fischereiabgabe zahlen
Kurztext
- Entrichtung der Fischereiabgabe durch Erwerb einer Fischereiabgabemarke, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen
Teaser
Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr.
Volltext
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.
Verfahrensablauf
- Zahlung der Abgabe
- Erhalt des Nachweises der Entrichtung der Fischerabgabe
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
- bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
Formloser Antrag
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Typisierung
4a;4bZuständige Stelle
An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.
Sind Sie Angler/Freizeitfischer?
- Bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
- Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"