Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden

  • Volltext

    In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintritt in die Jugend- sowie in die Musikabteilung ist in der Regel vom 11. Lebensjahr an zulässig. Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres können zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung aufgenommen werden.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Zurzeit führt der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. die zweite Runde der Kampagne Köpfe gesucht" zur Nachwuchs- und Mitgliedsgewinnung durch. Mit dem neuen Kampagnenmodul „Mach dein Kind stolz, komm auch du zur Freiwilligen Feuerwehr“ wird durch den Medienpartner Ostseewelle Hit Radio Mecklenburg-Vorpommern durch regionale Radiospots für das freiwillige Ehrenamt geworben.

  • Urheber

    Referat 450

  • Typisierung

    2/3b
  • Zuständige Stelle

    Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende