Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

  • Kurztext

    Standplatzgenehmigung für Märkte

  • Volltext

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag an die zuständige Stelle
    • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

  • Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

  • Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.

  • Urheber

    99050054000000
     

  • Typisierung

    5
  • Zuständige Stelle

    • Ämter
    • amtsfreie Gemeinden
    • kreisfreie Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende