Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Kurztext
Reparatur von Verkehrszeichen
Volltext
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Typisierung
2/3bZuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde