Im Rahmen des Planungssicherungsgesetztes (PlanSiG) erfolgt ab sofort die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 52 „Neuhof I" der Stadt Parchim, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Auch die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Neuhof I" der Stadt Parchim, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist nun zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Stadthaus zu finden.
Weiterhin sind alle Dokumente zum oben genannten Vorgang auch online verfügbar.