In den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie einige Maßnahmen zum Schutz der Wählerinnen und Wähler und der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
- Bitte planen Sie genügend Zeit für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal ein. Durch die Hygienebestimmungen kann es zu Wartezeiten kommen.
- In allen Gebäuden, in denen Wahlräume untergebracht sind, gilt das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht: Sie müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten und eine medizinische Maske beim Betreten des Wahllokals tragen, Ausnahmen nur für Personen mit ärztlichem Attest.
- In allen Wahllokalen steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte nutzten Sie dieses beim Betreten des Wahlraumes.
- Alle Wählerinnen und Wähler werden zudem gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Kennzeichnung Ihres Stimmzettels ins Wahllokal mitzubringen. Bitte verwenden Sie möglichst einen gut lesbaren Stift mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe.
- Die Wahlräume werden nach den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig ausreichend belüftet.
- Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen Ihres Wahlvorstandes zur Einhaltung der im Wahllokal erforderlichen Hygienemaßnahmen.
- Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind berechtigt, ständig im Wahllokal eine medizinische Maske zu tragen.
- Wahlbeobachter*innen: müssen ihre Kontaktdaten angeben (Vor- und Nachname, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit, Telefonnummer soweit vorhanden), um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.