Statistisches Amt MV wählt Haushalte aus
Parchim. Im laufenden Monat Februar ist die amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021 gestartet. Davon ist die Stadtverwaltung Parchim vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern informiert worden, weshalb sie den Bürgerinnen und Bürgern die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Befragung sowie die Auskunftspflicht bestätigen kann.
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden. Befragt wird ein Prozent der Bevölkerung; das sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 16.000 Personen in rund 8.500 Haushalten.
Rechtsgrundlage der Haushaltsbefragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBI. 1 S. 2826). Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, über ein festgelegtes mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurde.
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, für die repräsentative Befragung von einem Prozent der Bevölkerung werden Straßenzüge bzw. Gebäude nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgewählten Gebäuden wohnen, werden bis zu vier Mal zum Mikrozensus befragt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Die ausgewählten Haushalte werden zum großen Teil direkt vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben und um Auskunft gebeten. In vielen Fällen wird die Befragung als telefonisches Interview von geschulten, ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten im Auftrag des Statistischen Amtes durchgeführt. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können auf der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/ abgerufen werden.