Aufwandsentschädigung von 60 Euro
Parchim. Für die Bundes- und Landtagswahlen am 26. September 2021 benötigt die Kreisstadt Parchim tatkräftige Unterstützung in den Wahlbezirken von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Jede wahlberechtigte Person darf im Wahlvorstand tätig werden. Die Aufgabe setzt keine besonderen Fähigkeiten voraus. Was Freiwillige wissen müssen, erfahren sie in einer kurzen Einweisung durch die/den Wahlvorsteher/in am Wahltag.
Da die Aufgabe eines Wahlhelfers ehrenamtlich ist, gibt es von der Stadt Parchim eine Aufwandsentschädigung von 60,00 Euro am Wahltag.
Wer an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand interessiert ist und am Wahltag in einem der Wahlbüros als Wahlhelfer tätig sein möchte, sollte bitte schnellstmöglich Kontakt zu der Gemeindewahlbehörde aufnehmen:
- telefonisch unter 03871 / 71-178,
- 03871 / 71-179,
- 03871 / 71-171 oder
- per E-Mail an: wahlhelfer@parchim.de.
Die Stadt Parchim freut sich über jede freiwillige Meldung und bedankt sich für die Unterstützung im Voraus.