Mögliche Verlaufskorridore werden derzeit geprüft
Parchim. Derzeit läuft das Verfahren zur Prüfung möglicher Verlaufskorridore der geplanten Ortsumgehung. In diesem Verfahrensstand wurde die Stadt aufgefordert, sachdienliche Hinweise zu möglichen Konfliktpunkten zu benennen. Dies dient der Festlegung des für die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlichen Untersuchungsrahmens. Da der Vorhabenträger zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht alle planerischen Rahmenbedingungen der Stadt Parchim kennen kann, wird die Stadt zur Mitwirkung aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die Stadtverwaltung selbstverständlich auch gefolgt.
In diesem Zusammenhang ist es auch Pflicht und Aufgabe der Stadtverwaltung darauf aufmerksam zu machen, dass bei der Trassenplanung die Auswirkungen auf Naturräume, das Stadtbild Parchims, oder etwaige Beeinträchtigungen durch Lärm, genau geprüft werden sollten. Ebenso ist es auch wichtig, den Vorhabenträger vorhandene Planwerke der Stadt mit relevanten Inhalten darzustellen oder ggf. Prüfaufträge mit auf den Weg zu geben.
Im Ergebnis der Stellungnahme fand ein sehr offenes und konstruktives sowie zielorientiertes Gespräch mit der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehrs M-V als Vorhabenträger, dem Planer und der Stadtverwaltung statt. Gemeinsam konnte man sich auf den vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen einigen. Anhand des festgelegten Untersuchungsrahmens kann nun der UVP-Bericht erstellt werden.
Das heißt, erst jetzt beginnen die tatsächlichen laut Gesetz vorgeschriebenen sehr umfangreichen Untersuchungen. In diesem Zuge sagt das SBA Schwerin „…eine enge Einbindung der Stadt Parchim in die weiteren Planungsschritte, insb. die Variantenabwägung und Variantenwahl zu. Weitere Beteiligungstermine werden durch das SBA Schwerin organisiert. Die Planfeststellungsbehörde wird entsprechend informiert.“
Im weiteren Verfahren, i.d.R. nach Fertigstellung des UVP-Berichtes, werden die Unterlagen zur Einsicht für die Öffentlichkeit bereitgelegt. Die vom Vorhaben betroffene Öffentlichkeit kann sich nun im Rahmen der Beteiligung zum Vorhaben äußern und ggf. an einem Erörterungstermin teilnehmen. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenso die Möglichkeit Stellung zu beziehen.
Mit der durch die Stadtverwaltung eingereichten Stellungnahme wurden frühzeitig potentielle Konflikte aufgezeigt, um im Planungsprozess Verzögerungen zu vermeiden. Prämisse ist hierbei die rechtzeitige Integration möglichst aller Aspekte. Ausdrücklich wurde seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V die erfolgte ausführliche Zuarbeit gewürdigt.
Die Stadt sieht einem sehr offenen Planverfahren entgegen und hofft, dass sich im Zuge der Realisierung dieses Vorhabens die Verkehrssituation in der Stadt maßgeblich entspannen und zum Vorteil Aller verbessern wird.