Information

Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Parchim 2023

Mehr Übersichtlichkeit schaffen

Parchim. Nachdem die Stadtvertretung der Stadt Parchim sowohl die Neukalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und Winterdienst als auch die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B beschlossen hat, ergingen in den vergangenen Tagen die sogenannten „Grundbesitzabgabenbescheide“. Diese fassen die vorgenommenen Veränderungen zusammen und geben den Überblick über die Zusammensetzung der fälligen Endsumme.

Zum einen erhöhte sich durch die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B der zu zahlende Betrag, wie unten im Beispiel aufgeführt. Soweit, so einfach. Durch eine ebenfalls in der ersten Jahreshälfte vorgenommene Neukalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst und der daraus folgenden Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Parchim, ändert sich auch hier die erhobene Abgabe in den neuerstellten Abgabenbescheiden, dargestellt im zweiten Teil der abgebildeten Tabelle unter „Neu“

Zum besseren Verständnis stellt der jüngst ergangene Bescheid die alten und neuen Beträge gegenüber. Er weist für die Grundsteuer B einen Unterschied von 24,54€ (nicht abgedruckt) auf. Gleichzeitig schlägt die aktuelle Übersicht die neuberechneten Gebühren für die Straßenreinigung und Winterdienst auf den neuen Betrag für die Grundsteuer B auf. Allerdings waren die Abgaben für die Straßenreinigung in der ersten Hälfte des Jahres 2023 wegen der Neuberechnung ausgesetzt worden und erscheinen im Teil „Alt“ daher als 0,00€, obwohl sie in den vergangenen Jahren immer aufgeführt wurden. Im Teil „Neu“ erscheinen sie nun als 32,80€ (Neuberechnung). Zusammen mit der Erhöhung der Grundsteuer B ergeben sich daraus die abgedruckten 57,34€. Hier entsteht nun der falsche Eindruck, als würden die Abgaben für die Straßenreinigung grundsätzlich erst seit Sommer 2023 erhoben. Die abgebildeten Veränderungen ergeben daher einen weit höheren Eurobetrag, als tatsächlich vorliegend.

Auszug aus dem Grundbesitzabgabenbescheid 2023.
Auszug aus dem Grundbesitzabgabenbescheid 2023.


Ein Verweis auf den Abschlag vergangener Jahre konnte durch das Computerprogramm leider nicht dargestellt werden. Sollten im Verlauf des Jahres 2023 Vorauszahlungen geleistet worden sein, werden diese verrechnet. Fragen zur Zahlungsabwicklung, zum Lastschriftmandat und zur Zahlung von rückständigen Beträgen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: steuern@parchim.de.

Die Gebühr für eine Straßenreinigung bzw. den Winterdienst wird nur in Straßen mit entsprechender Reinigungsklasse erhoben. Das heißt nur wo gekehrt wird, wird auch eine Abgabe erhoben.

Auszug aus dem Grundbesitzabgabenbescheid 2017.