Ordnungsamt kündigt verstärkte Kontrollen an
Parchim. Die einen nennen ihn den besten Freund des Menschen, die anderen sind genervt vom Kot auf Gehwegen und freilaufenden Vertretern seiner Art: Der Hund. Er begleitet viele Menschen im Alltag, ob als Haustier oder treuer Freund.
Doch Hunde bzw. das Fehlverhalten der Halterinnen und Halter sind auch immer wieder Ursache für Konflikte und die bereits erwähnten verdreckten Wege sind ein großes Ärgernis, auch in unserer Stadt.
Der große und wachsende Unmut darüber führte letztlich zu einem Beschluss der Parchimer Stadtvertretung, die Lage mit einer neuen Verordnung über das Führen von Hunden im Bereich der Stadt Parchim, entscheidend zu verbessern. Nach Ausarbeitung durch die Verwaltung der Stadt Parchim und Prüfung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises liegt diese nun vor, um ab 01. März 2023 verbindlich zu werden.
Hinsichtlich des Führens von Hunden wird in der Verordnung verdeutlicht, dass „innerhalb der geschlossenen Ortschaften der Stadt Parchim […] Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden.“ müssen. Dies bedeutet, dass das Führen an der Leine für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Ortsteile in bebauten Gebieten vorgeschrieben ist. Darüber hinaus herrscht bereits eine Pflicht zum Anleinen in den angrenzenden Wäldern und Landschaftsschutzgebieten, hier im Speziellen den bei Hundehalterinnen und –haltern beliebten Weg rund um den Wockersee.
Generell verboten ist es zukünftig: „Hunde auf Kinderspielplätze, ausgewiesene Liegewiesen und Badeplätze mitzunehmen.“ Hier entsprechen wir dem Wunsch vieler Eltern bzw. Erholungssuchenden, die immer wieder mit diesem Problem an uns herangetreten sind. Die Stadt Parchim folgt mit der neuen Verordnung den Beispielen aus vielen anderen Städten und Ämtern des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
„Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen reißfest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.“, heißt es weiter. Die angesprochene „ununterbrochene Kontrolle des Führens“ ist der Stadtverwaltung besonders wichtig. Denn nur wer seinen Hund sehen kann, kann auch die in Paragraph 3 beschriebene Pflicht zur vollständigen, unverzüglichen Aufnahme des Hundekots, wahrnehmen. Entsprechende Beutel bzw. verschließbare Behältnisse sind von Halterinnen und Haltern mitzuführen.
Dazu heißt es in der Verordnung, die durch den Bürgermeister der Stadt Parchim in Kraft gesetzt wird: „Hundehalter/-innen und Hundeführer/-innen können durch Vollzugsbeamte der Stadt, die nach § 103 Abs. 3 SOG M-V bestellt sind, angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekotes zu führen.“
Bürgermeister Dirk Flörke unterstreicht, dass „die Verwaltung nun ihr striktes Vorgehen deutlich gemacht hat, um dem unangenehmen Problem in den Straßen der Kreisstadt Herr zu werden, es aber vor allem immer noch auf die Einzelne oder den Einzelnen ankomme! Hundehaltung ist auch immer eine Verpflichtung, dem Tier, aber auch der Gemeinschaft gegenüber.“
Damit sich nach Inkrafttreten der Novellierung der Hundeordnung auch sichtbare Erfolge im Kampf gegen die Hundehaufen einstellen, kündigt das Ordnungsamt verstärkte Kontrollen an, auch in den Abendstunden und in konzertierten Aktionen. Auch hier ist mit der neuen Verordnung die rechtliche Lage nun eindeutig und vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit teils hohen Geldbußen geahndet werden.